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                      Tierversuche


Tierversuche sind Experimente, in denen Tiere eingesetzt werden. Ziele von Tierversuchen sind der Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung und die Entwicklung und Erprobung neuer Therapiemöglichkeiten in der Medizin. Es wird geschätzt, dass weltweit jedes Jahr mindestens 100 Millionen Wirbeltiere – vor allem Zuchtformen der Hausmäuse und der Wanderratten, aber auch Primaten – für Tierversuche verwendet werden. Viele davon sterben während der Experimente oder werden anschließend getötet. Die Aussagekraft und ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen ist umstritten.

Die Forschung mit Tieren wird in Universitäten und ForschungseinrichtungenPharmaunternehmenund Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. Die meisten Tiere werden eigens für Forschungszwecke gezüchtet, nur sehr wenige werden dafür aus der freien Wildbahn gefangen.

Tierversuche im Sinne des deutschen Tierschutzgesetzes sind Versuche an lebenden Tieren. Die Tötung eines Tieres, um zum Beispiel an seinen Organen oder Gewebe Versuche durchzuführen, ist also kein Tierversuch im gesetzlichen Sinne.

Laut § 7 des deutschen Tierschutzgesetzes sind Tierversuche „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken“, die „mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere“ einhergehen können. Auch die Veränderung des Erbguts von Tieren fällt unter den Begriff Tierversuch, „wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können“.

Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken

 

Rund 25 % der 2005 verwendeten Tiere wurden getötet, um Zellen oder Organe zu gewinnen.[3] Die gewonnenen Zellen werden häufig für Zellkulturen benötigt, die dann wiederum Tierversuche ersetzen.


Arzneimittelforschung


21 % der bei Tierversuchen in Deutschland verwendeten Tiere wurden 2005 zur Erforschung und Entwicklung von Produkten und Geräten für die Human-, Zahn- und Veterinärmedizin benötigt.[3]Da die meisten Erkrankungen des Menschen beim Versuchstier spontan nicht vorkommen, werden durch verschiedene Verfahren im Tier Symptome herbeigeführt, die menschlichen Krankheiten ähneln (siehe hierzu auch: Modellorganismus). Die weitaus meisten Tiere in dieser Kategorie sind Mäuse und Ratten (2005: 92 %).

In den 21 % aller Tierversuche sind die vorgeschriebenen toxikologischen oder andere Sicherheitsüberprüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten nicht enthalten. Laut Angaben des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (VFA) entfallen 86 % der im pharmazeutischen Bereich durchgeführten Tierversuche auf die Überprüfung von Arzneimitteln auf ihre Unbedenklichkeit, Qualität und Wirksamkeit (Pharmaforschung).[4]

Kosmetik


In Deutschland sind seit 1998 und in der EU seit 2004 Tierversuche für Kosmetika verboten. Dennoch werden in diesem Bereich weiterhin Tierversuche durchgeführt, da Kosmetikhersteller in Drittländer ausweichen können. Die EU-
Kosmetikrichtlinie (2003/15/EC) sieht vor, dass zweistufig ab 2009 bzw. 2013 keine in Tierversuchen getesteten Kosmetikprodukte mehr in die EU eingeführt werden dürfen.[5] Ein Verzicht auf das Testen von Endprodukten schließt aber nicht aus, dass einzelne Inhaltsstoffe getestet werden, zumal die wenigsten Inhaltsstoffe von Kosmetika ausschließlich für eine Beimischung zu Kosmetika hergestellt werden; viele Inhaltsstoffe unterliegen daher der EU-Chemikalienrichtlinie und werden somit weiterhin in Tierversuchen getestet.


Österreich


Nur der Eingriff an lebenden Tieren wird als Tierversuch bezeichnet. Der Eingriff muss vorher von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Der Tierversuchsleiter bekommt für diesen einen Tierversuch auch eine Genehmigung der Behörden. Die Tierversuchseinrichtungen werden regelmäßig unangekündigt kontrolliert. Ein „Nicht-Bestehen“ dieser Kontrolle oder ein Verstoß gegen die Gesetzeslage wird mit sofortigem Außerkraftsetzen der Genehmigung und mit einem Strafverfahren geahndet.

In Österreich sind Tierversuche für Kosmetika gesetzlich verboten. In Österreich sind außerdem Tierversuche an Menschenaffen gesetzlich verboten. Weiters werden jährlich staatliche Förderungen und Staatspreise für Entwicklungen von Alternativen zum Tierversuch ausgeschrieben, gefördert und finanziert.

Im Jahr 2005 wurden in Österreich 167.312 Tiere in Tierversuchen getötet, darunter 128.634 Mäuse, 11.920 Ratten, 18.439 Kaninchen, 3.149 Meerschweinchen, 1.199 Fische, 85 Hunde, 12 Katzen und 56 Affen.

Quelle : www.Wikipedia.de

 


 
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